Katzenkastrationspflicht in Österreich

Werden Katzen mit
regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einem Tierarzt kastriert
werden!
Ausgenommen von dieser Katzenkastrationspflicht sind nur, bei der
Bezirkshauptmannschaft gemeldete, Zuchtkatzen.
Diese sogenannten Zuchtkatzen müssen, wie alle österreichischen Hunde, in der
amtlichen Heimtierdatenbank gemeldet sein. Dafür muss das Tier zuvor mit einem
Mikrochip versehen werden.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Tierhalter verantwortlich. Bei
Nichtbeachtung sieht das Tierschutzgesetz Strafen bis zu 3.750 Euro, im
Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro, vor.