Ausgabe von FFP2-Masken

Ab 18. Februar 2021 können einkommensschwache Personen 7 Stück FFP2-Masken im Bürgerservice im Rathaus St. Andrä zu den Öffnungszeiten abholen.
Berechtig für den Bezug von FFP2-Masken im Rahmen dieser Aktion sind:
- Bezieher von Wohnbeihilfe
- Bezieher von Ausgleichszulagen
- Rezeptgebührenbefreite
- Bezieher von Mindestsicherung
- Bezieher des Heizkostenzuschusses
- Personen, deren Bedürftigkeit amtsbekannt ist
Außerdem ist ein Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde St. Andrä erforderlich!