Urlaub für pflegende Angehörige

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Urlaub für pflegende Angehörige kann ab 1. Feber 2024 beantragt werden.

Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n Verwandte/n seit mindestens 2 Jahren zu Hause betreuen und pflegen von der Pflegearbeit entlastet werden (ab der Pflegestufe 3).
Die Unterbringung und Verköstigung auf Vollpensions-Basis erfolgen in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung. Für den einwöchigen Aufenthalt ist ein Selbstbehalt in Höhe von € 50,-- zu entrichten. Das Ausmaß des Urlaubsaufenthaltes beträgt eine Woche und kann alle zwei Jahre beantragt werden. Pflegende Angehörige mit Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 6 und 7 können den Pflegeurlaub jährlich beantragen, wobei Erst-Antragsteller/innen mit Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 6 und 7 vorrangig behandelt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice der Stadtgemeinde St. Andrä.